Rechtliche Betreuungen - Kerstin Hencke

Rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BGB, BtOG, FamFG)


Gemeinsam mit der betreuten Person, nach den Erfordernissen der gewünschten Lebensplanung unterstütze ich z.B. in / bei

Gesundheitsfragen (z.B. Beratung bei der Gesundheitsplanung, Organisation von Kuren und Rehamaßnahmen)

Beruflicher Integration (z.B. Perspektivplanung, Wiedereingliederung, Verhandlungen mit Arbeitgebern, Arbeitsstätten, Werkstätten)

Rechtlicher Teilhabe (z.B. Umgang mit Ämtern und Behörden oder Versicherungen, hier: Anträge stellen, Kontrolle der Bescheide, Widerspruchsverfahren, Anstreben von Klagen, Begleitung bei Terminen, Verträge kündigen)

Wohnangelegenheiten und Dienste (z.B. Vertretung gegenüber Vermietern, Energieversorgern, Heimen, Wohngemeinschaften, ambulanten Diensten)

Vermögensangelegenheiten (z.B. Vertretung gegenüber Banken und Sparkassen, Anlagefragen, Kontoführung, Schadenregulierung)

Delegation spezieller Aufgaben (z.B. Steuerberater für die Steuererklärung, Anwalt für die Klage, Betreuungsdienst für die tägliche Begleitung)



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