Budgetassistenz / Case- u.
Caremanagement (SGB IX, u.a.)
Es ist
möglich Geldleistungen oder Gutscheine = persönliches Budget für
Rehabilitationsmaßnahmen von den Leistungsträgern (Sozialamt,
Krankenkasse, ARGE, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jugendämtern)
zu erhalten. Dies ist gebunden an einen Hilfeplan und eine verbindliche
Zielvereinbarung, die mit dem/der Hilfesuchenden und dem Leistungsträger
erstellt wird.
Es ist ein Rechenschaftsbericht über
die Verwendung der Geldleistungen zu erbringen. Dieser Bericht muss auch für den Erhalt
von Folgeleistungen erstellt werden.
Ich unterstütze den/die Hilfesuchende/n bei der
Planung, der Koordination, dem Einkauf und der Abrechnung der Leistungen mit
den Anbietern, die die Leistungen erbringen. (z.B. Heime, ambulante Dienste,
Werkstätten, Haushaltshilfen, etc.)
Die Vergütung für die
Budgetassistenz ist im Budget vorgesehen und wird von den Leistungsträgern
zur Verfügung gestellt.
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