Rechtliche Betreuungen - Kerstin Hencke

Budgetassistenz / Case- u. Caremanagement (SGB IX, u.a.)



Es ist möglich Geldleistungen oder Gutscheine = persönliches Budget für Rehabilitationsmaßnahmen von den Leistungsträgern (Sozialamt, Krankenkasse, ARGE, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Jugendämtern) zu erhalten. Dies ist gebunden an einen Hilfeplan und eine verbindliche Zielvereinbarung, die mit dem/der Hilfesuchenden und dem Leistungsträger erstellt wird.

Es ist ein Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Geldleistungen zu erbringen. Dieser Bericht muss auch für den Erhalt von Folgeleistungen erstellt werden.

Ich unterstütze den/die Hilfesuchende/n bei der Planung, der Koordination, dem Einkauf und der Abrechnung der Leistungen mit den Anbietern, die die Leistungen erbringen. (z.B. Heime, ambulante Dienste, Werkstätten, Haushaltshilfen, etc.)

Die Vergütung für die Budgetassistenz ist im Budget vorgesehen und wird von den Leistungsträgern zur Verfügung gestellt.