Rechtliche Betreuungen - Kerstin Hencke

Rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BGB, BtOG, FamFG)



Das Familiengericht kontrolliert meine Arbeit. Das Gericht ist ein wichtiger Ansprechpartner für alle Beteiligten. Die Kosten für die Betreuung wird nach dem Gesetz (VGVB) geregelt und vom Familiengericht auf Antrag festgesetzt. Bei gering verdienenden Betreuten wird die Vergütung aus der Staatskasse bezahlt. Vermögende Betreute haben einen Freibetrag zwischen 10.000 € bis 20.000 €.

Jede Person, Behörde oder Gericht kann eine Betreuung für sich oder andere anregen. Hilfe bietet dieses Formular.

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